Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 und die Versicherung

Die Sozialversicherung ist wohl die bekannteste und wichtigste Versicherung, die es gibt – so spielt diese stets in Bezug auf die Person, die versichert ist, die wichtigste Rolle. Im Zusammenhang damit sind verschiedene Beträge, Zahlen und Einkommensgrenzen besonders zu beachten. Zum Beispiel werden bezüglich dieser Versicherung jedes Jahr wieder neue Rechengrößen festgelegt: In Verbindung damit werden in der Regel die Jahresarbeitsentgeltgrenzen, die Versicherungspflichtgrenzen und auch die Beitragsbemessungsgrenze 2010 erhöht – und zwar um einen gewissen Faktor. Entsprechend wurde auch schon die Beitragsbemessungsgrenze 2010 bestimmt – diese kommt vor allem bezüglich der Sozialversicherungs-Rechnungsgrößen zum Tragen. Die endgültige Grundlage für diese Versicherung wird selbstverständlich noch vor Ablauf des Jahres 2009 bekanntgegeben. Allerdings kann schon erwähnt werden, dass die Beitragsbemessungsgrenze 2010 bezüglich der Versicherung für Pflege und Krankheit (Pflege- und Krankenversicherung) von 3.675 Euro monatlich (44.100 Euro jährlich) auf 3.750 Euro monatlich (45.000 jährlich) angehoben wird. Für die Versicherung in Zusammenhang mit der Rente und Arbeitslosigkeiten musste man Beträge von bisher maximal 5.400 Euro – im Westen – und bis zu einer Grenze von 4.550 Euro – im Osten – bezahlen: Der Beitragsbemessungsgrenze 2010 folgend werden diese Werte dann auf 5.500 Euro (im Westen) und auf 4.650 Euro (im Osten) steigen.  In Bezug auf die Versicherung muss weiters angeführt werden, dass seit dem Jahr 2003 die Versicherungspflicht- und die Beitragsbemessungsgrenze separiert voneinander festgelegt werden. Diese Versicherungspflichtgrenze kommt vor allem dann zum Tragen, wenn einer Arbeitnehmer einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vornehmen möchte; die Beitragsbemessungsgrenze (2010) setzt wiederum fest, bis zu welcher Einkommenshöhe bzw. -grenze von der gesetzlichen Versicherung Beiträge eingehoben werden können. Anders sieht es hingegen aus, wenn man eine freiwillige Versicherung bzw. Krankenversicherung wählen möchte – und somit das Recht, in die PKV Beträge zu zahlen, wahrnehmen möchte: Hier kommt die Versicherungspflichtgrenze zum Tragen, welche in drei Jahren hintereinander überschritten werden sollte und aktuell monatlich mit 4.060 (48.600 Euro jährlich) angegeben ist.

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